Systembeteiligungspflicht für Hersteller & Inverkehrbringer
Mit dem VerpackG hat Deutschland die EU-Richtlinie 94/62/EG in nationales Recht umgesetzt und einen wichtigen Schritt für besseren Umweltschutz unternommen. Ziel der EU-Verpackungsrichtlinie ist es, das Recycling zu fördern, den Anteil der wiederverwendbaren Materialien in Verpackungsprodukten zu steigern und den Verpackungsherstellern einen Anreiz zu nachhaltigerem Umgang mit Ressourcen zu geben. Die aus diesem Gesetz resultierenden Vorschriften stellen an Sie als Unternehmen jedoch neue Anforderungen, die Sie beachten müssen, da andernfalls hohe Geldbußen drohen. CERTIFY hilft Ihnen auf zeitsparende und kostengünstige Weise dabei, sich hinsichtlich der Verpackungen gesetzeskonform zu verhalten.
Was bedeutet Systembeteiligungspflicht?
Das VerpackG unterscheidet zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Mit dem Begriff „Systembeteiligungspflicht“ schreibt der Gesetzgeber vor, dass eine Verpackung sowohl bei einem Dualen System, als auch der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) registriert werden muss, bevor das enthaltene Produkt samt Verpackung auf den Markt gebracht werden darf. Systembeteiligungspflichtig sind alle Verpackungen, die im Hausmüll entsorgt werden oder bei Anfallstellen, deren Abfallfassungsvermögen je Fraktion nicht 1.100 L übertrifft. Darunter fallen also alle Verpackungen, die an Endverbraucher (auch gewerblich), private Endkonsumenten oder ähnliche Anfallstellen gehen. Das Ziel der Systembeteiligung besteht darin, einen Teil der Kosten für Rücknahme, Recycling und Beseitigung an Sie als Inverkehrbringer und Hersteller zurückzuführen.
Unterstützung bei Registrierung und Mengenmeldung
CERTIFY begleitet Sie auf Wunsch durch den kompletten Prozess, um Ihre Verpackungen in Deutschland verkehrsfähig zu machen. Dies betrifft beispielsweise die Mengenmitteilung, die Registrierung bei LUCID und die Anmeldung zu einem Dualen System. Sie profitieren dabei von unserer Kompetenz und Erfahrung, durch die wir alle Vorgänge schnellstmöglich und kostensparend für Sie abwickeln. So können Sie sicher sein, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und dem Handel mit Ihren Produkten nichts mehr im Weg steht.
Welche Produkte fallen unter das Verpackungsgesetz beziehungsweise die EU-Verpackungsrichtlinie?
Unter das VerpackG fallen zum einen Verkaufsverpackungen, die mit Waren gefüllt sind, sowie Umverpackungen, die der Endverbraucher entsorgt. Auch Service- und Versandverpackungen unterliegen den Vorschriften des Gesetzes. Die Verpackungen von Waren, die ins Ausland exportiert und nicht in Deutschland entsorgt werden, müssen hingegen nicht im Dualen System registriert werden. Stattdessen sind die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des Ziellandes von den dortigen Endverbrauchern oder Händlern zu berücksichtigen.
Welche Pflichten bestehen gemäß der Gesetze und Richtlinien?
Das Gesetz sieht zum einen die Registrierungspflicht bei LUCID vor, dem Register der ZSVR. Dieses Register ist öffentlich zugänglich und erleichtert den Behörden die Verfolgung von Pflichtverstößen. Zum anderen müssen Sie die Pflicht zur Registrierung bei einem Dualen System beachten. Für diese Teilnahme wird eine Gebühr fällig, deren Höhe sich nach der Menge und Art der zu entsorgenden Materialien richtet. Darüber hinaus unterliegen Ihre Produkte beziehungsweise Ihr Unternehmen der Datenmeldepflicht.
Wer muss die Pflichten erfüllen?
Die vorgenannten Vorschriften betreffen Hersteller und Unternehmer, die Produkte in Verpackungen abfüllen und damit handeln ebenso wie Online-Händler, die sie für den Versand ihrer Waren verwenden. Auch als Händler, der seine Ware über einen Großhändler bezieht, müssen Sie das VerpackG einhalten. Das gleiche gilt, wenn Sie Verpackungsprodukte aus dem Ausland importieren. Fulfillment-Dienstleister hingegen werden aufgrund einer Gesetzesnovellierung ab dem 1. Juli 2022 von der Pflicht entbunden.
Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen & Co. - was ist was?
Als Verkaufsverpackungen gelten beispielsweise Lebensmittelverpackungen und Getränkedosen, aber auch die Folie, die ein Buch im Laden vor Verschmutzungen schützt. Voraussetzung ist, dass die Verpackung eine Ware beinhaltet. Diese Verpackungsart ist systembeteiligungspflichtig.
Transportverpackungen sind nicht systembeteiligungspflichtig, im Sinne der Entpflichtung bei einem dualen System. Dennoch gibt es eine Registrierungspflicht bei LUCID. Unter dem Begriff Transportverpackungen fasst das Gesetz Verpackungen zusammen, die die Ware während des Transports von einem Händler zum nächsten oder für die Zeit der Lagerung schützen. Sie können aus Karton, Kunststoff oder anderen Materialien bestehen. Als Inverkehrbringer von Transportverpackungen sind Sie auch zur Entsorgung dieser verpflichtet und müssen diese bewerkstelligen, sollten die Empfänger Ihrer Ware diese von Ihnen einfordern. Hierfür benötigen Sie ein bundesweites Netzwerk lokaler Entsorger, die die Abholung, Sammlung, Sortierung und Verwertung bereitstellen können. Auch bei der Entsorgung Ihrer Transportverpackungen stehen Ihnen die Leistungen der CERTIFY als Berater und Vermittler zur Verfügung.
Verpackungsgesetz und Verpackungsrichtlinie: Internationaler Full-Service von CERTIFY
Wenn Sie verpackte Produkte exportieren, wird es durch die abweichenden gesetzlichen Vorgaben im Zielland noch komplizierter. Um die komplexen Vorgaben der nationalen Gesetze zu erfüllen und sich beim Registrierungsprozess keine Fehler zu erlauben, ist eine sorgsame Auseinandersetzung mit der Materie erforderlich. CERTIFY unterstützt Sie dabei, alles rechtskonform zu handhaben. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!