EAR Registrierung

ear-Registrierung

Anmeldung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register

2019 fielen allein in Deutschland zwei Millionen Tonnen Elektroschrott an. Höchste Zeit also, höhere Standards für den Umweltschutz gesetzlich zu verankern und die Hersteller an der Entsorgung zu beteiligen. Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) hat in Deutschland die Aufgabe, Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte zu verhindern. Sie hat unter anderem die Befugnisse, Registrierungen entgegenzunehmen, zu prüfen und zu veröffentlichen, wie auch die Prüfung der Garantien, Feststellungen von Garantiesystemen, Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen etc.

Warum muss man sich anmelden?

Batteriegesetz und Elektrogesetz verpflichten zur Registrierung bei der stiftung ear und ersetzen damit die Meldung an das Umweltbundesamt. Ziel der Registrierung ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und Verstöße anhand der WEEE-Nummer ahnden zu können. Der Gesetzgeber kommt damit seinen Aufgaben im Umweltschutz und in der Implementierung der europäischen Richtlinie 2006/66/EG nach.

Wer ist registrierungspflichtig?

Sie müssen sich bei ear registrieren, wenn Sie Hersteller von Gerätebatterien sowie Industrie- und Fahrzeugbatterien im Sinne des ElektroG sind. Masse, Zusammensetzung, Größe und Verwendungszweck sind dabei unerheblich, die einzigen Ausnahmen stellen Batterien für den militärischen Einsatz und die Verwendung in der Raumfahrt dar. Als Hersteller gelten Sie sowohl, wenn Sie die Batterien in Ihrem eigenen Unternehmen anfertigen lassen, als auch bei der Inverkehrbringung auf dem deutschen Markt. Wenn Sie also eine Batterie importieren, die nicht bereits in Deutschland registriert ist, zählen Sie zu den Herstellern.

Das Batteriegesetz bezieht sich auch auf Batterien, die in elektronischen oder elektrischen Geräten verbaut sind. Die Elektrogeräte selbst unterliegen hingegen dem Elektrogesetz samt den Vorschriften zur Entsorgung. Registrierungspflichtiger Hersteller im Sinne des ElektroG sind Sie dann, wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte unter eigenem Namen oder eigener Marke in Deutschland oder einem anderen Land herstellen lassen und anschließend in Deutschland verkaufen. Ebenso gelten Sie als Hersteller, wenn Sie die Geräte eines anderen Produzenten mit Ihrem Namen oder Ihrer Marke versehen und damit in Deutschland handeln. Ähnlich wie beim Batteriegesetz wurde der Herstellerbegriff beim ElektroG auf Importeure ausgedehnt, die ein Produkt in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen.

Einen Bevollmächtigten im Sinne von Batteriegesetz und Elektrogesetz benötigen Sie, sofern Sie anhand der vorgenannten Kriterien zwar als Hersteller gelten, aber keine Niederlassung in Deutschland haben. Der sogenannte ElektroG-Bevollmächtigte vertritt Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Pflichten als Hersteller und beantragt für Sie unter anderem die ear-Registrierung. Damit die Bevollmächtigung wirksam ist, muss sie einer Vielzahl von Anforderungen genügen.

Was wir für Sie tun können
Mit CERTIFY haben Sie einen erfahrenen und kompetenten Partner an Ihrer Seite. Wir stellen sicher, dass alle Informationen für eine gelingende ear-Registrierung vorliegen, vertreten Sie auf Wunsch als Bevollmächtigte und beraten Sie umfassend zu allen Fragen und Pflichten rund um BattG, ElektroG, WEEE, Registrierungsnummer u. v. m.

Was ist für die ear-Registrierung erforderlich und wie läuft sie ab?

Bei dem Registrierungsverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Das bedeutet, dass es erst mit Ihrer beziehungsweise der Anmeldung Ihres Bevollmächtigten in Gang gesetzt wird. Sie sind eigenverantwortlich dafür zuständig, den Antrag einzureichen. Für die Stellung des Antrags über das Portal der stiftung ear müssen Sie Art und Marke der Batterie oder des Geräts mitteilen, das Sie vertreiben. Bei Unsicherheiten bezüglich der Art müssen Sie Produktfotos und eine Beschreibung zur Verfügung stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen für die ear-Registrierung erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid und eine WEEE-Nummer, durch die Sie als Inverkehrbringer des Elektro- beziehungsweise Elektronikprodukts identifizierbar sind.

stiftung ear logo
Was ist die stiftung ear?

Bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) handelt es sich um eine deutsche Stiftung in Fürth, die seit 2004 im Auftrag des Bundesumweltamts bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes und des Batterien- und Akkumulatorengesetzes mitwirkt. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Stiftung zum einen die Strukturen für die Registrierung bereit. Zum anderen kümmert sie sich darum, die Abholung von Altgeräten bei öffentlich-rechtlichen Wertstoffhöfen zu organisieren und entsprechende Behälter zur Verfügung zu stellen.

EAR Registrierung durch CERTIFY

Eine ear-Registrierung erfordert Sachkenntnis und Erfahrung, um beispielsweise die die Geräteart Ihres Elektronik- oder Elektrogrerätes korrekt benennen zu können. Außerdem müssen Sie als Inverkehrbringer von Produkten, die für den privaten Endverbraucher gedacht sind, eine Garantie bei der stiftung ear hinterlegen. Wir von CERTIFY erledigen im Rahmen unseres Full-Service-Angebots den kompletten Registrierungsprozess für Sie, stellen sicher, dass Ihre Mitteilungspflichten erfüllt werden und kommunizieren mit sämtlichen Behörden. Darüber hinaus verfügen wir über ein geprüftes und kollektives Garantiesystem, an dem Sie für Ihre Registrierung der Elektro- und Elektronikgeräte teilnehmen können. Wir sind nicht nur in Deutschland, sondern international tätig und überwinden für Sie Sprachbarrieren und juristische Fallstricke, damit Sie Ihre Produkte gesetzeskonform auf verschiedenen Märkten etablieren können. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

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