Die wichtigsten Infos über Ihre Erweiterte Herstellerverantwortung
Sie möchten Ihrer Erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) gerecht werden und Strafen vermeiden? Viele Inverkehrbringer sind sich häufig nicht sicher, ob und inwiefern Sie von welchen EU-Regularien betroffen sind. Als erfahrene Experten klären wir von CERTIFY in unseren Informationsgesprächen täglich solche Fragen.
Hier erhalten Sie grundlegende Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zur erweiterten Produzentenverantwortung, rund um EPR-Pflichten, Registrierungsprozesse, Kennzeichnungen, Bevollmächtigungen sowie Länderspezifischem.
EPR – Verpflichtungen
Das Akronym EPR steht für Extended Producer Responsibility und wird im Deutschen als Erweiterte Produzentenverantwortung oder auch als Erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet.
Durch die Regularien zur EPR gilt heute für Entsorgung und Recycling das Verursacherprinzip (engl.: polluter pays principle): Die Inverkehrbringer tragen die Kosten und müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
EPR gilt neben Verpackungen auch für Textilien, Batterien und Akkumulatoren, Kosmetika, Chemikalien, Schuhe, Möbel sowie Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE). Diese Bereiche sind nur ein Auszug. Kontaktieren Sie CERTIFY, wenn Sie erfahren wollen, ob Ihre Produkte im Anwendungsbereich sind.
Die Erweiterte Produzentenverantwortung ist eine Strategie zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Der Sinn der EPR besteht darin, Hersteller für die Entsorgung und Recycling von Produkten verantwortlich zu machen, nachdem sie ihre Verwendungsdauer erreicht haben.
Die Idee dahinter ist, dass Hersteller ein Anreiz haben, umweltfreundlichere und recyclingfähigere Produkte herzustellen, da sie für die Entsorgung der Produkte verantwortlich sind und somit die Kosten für die Entsorgung tragen müssen.
Die vielfältigen Vorgaben verpflichten Sie zu
- Registrierung bei den national zuständigen Behörden. Erst danach dürfen Sie ein Produkt in das Land einführen.
- Bezahlung von Entsorgungsgebühren in Abhängigkeit von der Menge, die Sie in das jeweilige Land exportieren. Dafür ist zuvor eine Mengenmeldung erforderlich.
- Kennzeichnungs- und Informationspflichten auf Verpackungen, um Endverbraucher zu informieren, wie die Verwertung maximiert, und Umweltschäden minimiert werden können.
Da innerhalb der EU keine zentrale Stelle besteht, müssen Sie die EPR-Registrierung in jedem Bereich und für jeden Mitgliedsstaat separat durchführen. Sind Sie Direktversender ohne Niederlassung im Zielland, benötigen Sie dafür in der Regel einen Bevollmächtigten vor Ort, der für Sie haftet, die Verträge mit Rücknahmesystemen administriert und mit den Ämtern in der jeweiligen Landessprache kommuniziert.
Pflichten speziell in Deutschland sind – je nach Produkt – beispielsweise die Registrierung bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) sowie die Anmeldung beim Verpackungsregister LUCID zzgl. zu der Beteiligung an einem Dualen System.
Wenn Sie Waren für den Verkauf in der Europäischen Union inverkehrbringen, müssen Sie sich mit EPR auseinandersetzen.
Sie sollten Ihre EPR-Verpflichtungen prüfen, wenn Sie
- … Produkte herstellen
- … Produkte importieren
- … (Online-)Händler sind und Produkte vertreiben
Voraussetzung für die Verpflichtungen ist, dass das jeweilige Land Ihre Teilnahme an der Registrierung nicht ausschließt. Ein solcher Ausschluss ist nur noch in sehr wenigen Fällen möglich, zum Beispiel aber in Italien, im Bereich der Verpackungen, da Sie dort aus finanzrechtlichen Gründen eine Niederlassung benötigen, um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Verpackungsrücknahme zu erfüllen. Ähnliche Ausnahmen gibt es auch für Inverkehrbringer von Batterien. Sie sollen mit Blick in die Zukunft jedoch vollkommen ausgeschlossen werden.
Im Bereich Elektrogeräte gibt es keine Ausnahmen. Sie sind also grundsätzlich in jedem Land verpflichtet, in welches Sie vertreiben.
Im Bereich der Verpackungsmaterialien gibt es außerdem in wenigen Ländern „Bagatellgrenzen“. Diese besagen, dass eine Registrierung erst ab einer gewissen Absatzmenge oder Umsatz in € pro Jahr zur Voraussetzung wird. Diese Mengen schwanken von Land zu Land und in wenigen Fällen schließt die Bagatellgrenze nicht von der Registrierungspflicht aus, sondern nur davon, auf Mengenbasis kalkulierte Entsorgungsentgelte zu tragen.
Lassen Sie uns gerne unverbindlich über Ihre Produkte, Mengen und Vertriebsstruktur sprechen, um mögliche Ausnahmefälle zu evaluieren, damit Sie keine Risiken eingehen!
Ein Produzent, dessen Produkte keinen Rückschluss auf ihn als tatsächlichen Produzenten zulassen, ist nicht in jedem Fall verpflichtet. Mit dem Hersteller-Begriff gleichgestellt ist dann vielmehr der Kunde dieses Produzenten, der das Produkt mit seiner eigenen Marke versieht bzw. das Produkt unter seinem Namen konzipieren und herstellen lässt.
Ein Inverkehrbringer ist jede juristische oder natürliche Person, die erstmalig Produkte auf einem Markt bereitstellt, mit der Absicht, diese an Verbraucher zu vertreiben. Verbraucher sind in diesem Fall sowohl professionelle Endkunden als auch private Verbraucher. „Bereitstellen“ inkludiert jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Anbieten eines Produktes (im Onlineshop oder auf sonstige Arten) gehört also auch schon dazu.
Mit anderen Worten: Wenn Sie ein Produkt auch nur bewerben möchten, müssen Sie schon eine Registrierung aufweisen können. Bis zum Erfolg der Registrierung gilt ein gesetzliches Vertriebsverbot. Möchten Sie Ihre Produkte in einem gewissen Land nicht bewerben, dürften Sie rein rechtlich keinen Online-Shop oder Angebot auf der jeweiligen Landessprache betreiben oder Sie müssen die Versendung von Produkten in das entsprechende Land ausdrücklich ausschließen.
Ja, die gibt es. Die Strafen sind per Gesetz in jedem Land festgeschrieben und können je nach Verstoß variieren. Geahndet wird dabei:
- wenn Sie nicht registriert sind,
- wenn Sie nicht richtig, vollständig oder rechtzeitig Meldungen abgeben,
- wenn Sie Entsorgungsentgelte oder Gebühren nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlen,
- oder auch wenn Sie gegen die Kennzeichnungs- und Informationspflichten verstoßen.
Je nach Härte des Verstoßes und Größenordnung des Schadens werden die Strafen berechnet. Die Regel sind Strafen in Höhe von 1.000 € bis 10.000 € je Verstoß. Das bedeutet auch, dass eine Strafe bei Nichtmeldung zweier Produkte schon 2 x 10.000 € betragen kann. Die Strafen können auch rückwirkend für vergangene Jahre festgesetzt werden.
Die Richtlinien für die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland sind im Verpackungsgesetz (VerpackG), im Batteriegesetz (BattG) sowie im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) niedergeschrieben. Daraus ergeben sich verschiedene Pflichten für Produkte und deren Verpackungen. Genaueres erfahren Sie hier EAR oder hier LUCID.
Indem Sie Blogs lesen, News abonnieren und sich durch Recherche in den Ländern und Bereichen auf dem Laufenden halten – theoretisch. Das ist enorm zeitaufwendig und je nach Landessprache nur schwer möglich, ganz zu schweigen von den Problemen, die sich durch Übersetzungen ergeben können. Daher sehen wir es als Dienstleister als unsere Aufgabe, Sie regelmäßig auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn Sie Kunde bei uns sind, informieren wir Sie über die für Sie relevanten Länder und Bereiche, sodass Sie Zeit für Anpassungen und Flexibilität haben. Dafür nutzen wir unsere regulären Kundengespräche, oder auch Blogbeiträge und Newsletter.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten
Registrierung – EPR national und international
Die Registrierungen müssen bei verschiedenen Rücknahmesystemen und Behörden erfolgen. Für fast alle Bereiche der EPR gibt es in allen Ländern verschiedene Systeme, zwischen denen Sie sich entscheiden müssen. Sie müssen also Kontakt zu mehreren Systemen herstellen, wenn die Anforderungen verschiedener EPR-Bereiche auf Sie zutreffen. Die Auswahl der passenden Systeme für Ihre Belange kann je nach Land recht komplex werden.
Verkaufen Sie beispielsweise Smartphones in Deutschland, haben Sie die Wahl zwischen einem Dutzend Servicedienstleistern hinsichtlich der insolvenzsicheren Garantie und der Abholkoordinationen in Deutschland für Elektrogeräte, genauso vielen dualen Systemen für die Verpackungen und einigen Rücknahmesystemen für Batterien.
Die Dauer der Registrierungen ist von System zu System unterschiedlich und ist abhängig von der dortigen aktuellen Mitarbeiter-Auslastung. In der Regel handelt es sich aber um mehrere Wochen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die richtigen Ansprechpartner zur Seite zu haben.
EU Kennzeichnungs- und Informationspflichten
Kennzeichnungspflichten unterscheiden sich von Land zu Land und differieren je nach EPR-Bereich. Daher findet man die Kennzeichnungspflichten an verschiedensten Stellen. Teilweise zum öffentlichen Download, teilweise nur per Login bei Systemen oder Behörden und manchmal nur bei bestehendem Vertrag mit dem System oder erfolgreicher Registrierung vorab.
Wir verfügen über alle Dateien und das Fachwissen und können Ihnen daher diese Wege abkürzen. Eine individuelle Analyse ist aber immer die Voraussetzung, damit die Kennzeichnungspflichten auch korrekt und vollständig benutzt werden. Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverfängliches Erstgespräch.
Grundsätzlich alle – bis auf besonders kleine, die den Mindestgrößenanforderungen der Gesetzgeber für die Kennzeichnungen nicht entsprechen können. Um eine Vorstellung von Ihren gesetzlichen Pflichten zu bekommen, ist es daher besonders wichtig, Ihre Produkte und deren Verpackungsanforderung genau zu definieren oder einen Experten zurate zu ziehen.
Ja, aber die Ausnahme bestätigt die Regel. Nicht in jedem Land beziehungsweise Bereich ist das erlaubt oder es gibt bestimme Anforderungen an die Aufkleber. Genaue Angaben können nur nach einem Blick auf Ihren individuellen Fall gemacht werden.
Das kommt auf die nationalen Gegebenheiten wie Deadlines und Übergangsfristen an, aber auch darauf, wann die Produkte und Verpackungen hergestellt, erstmals eingelagert oder erstmals inverkehrgebracht wurden. Dies ist ein zeitkritisches Thema, welches möglicherweise schnelles Handeln erfordert, um Strafen, hohe Kosten und Aufwände zu vermeiden. Als Experten für nationale und internationale Kennzeichnungspflichten helfen wir Ihnen gerne!
Die zuständigen Systeme oder Behörden der Länder bieten in den meisten Fällen an, die Kennzeichnungen anhand von Bilddateien zu prüfen. Jedoch tun dies nicht alle und außerdem dauert eine Prüfung meist einige Wochen, je nach Umfang. Es kann also mehrere Monate dauern, bis Sie die korrekten Kennzeichnungen zur Nutzung verfügbar haben.
Ja, vor allem in Skandinavien gibt es davon viele. Diese finden Sie hier. Lassen Sie uns wissen, was Sie wo vertreiben und stellen Sie uns Ihre Fragen, dann können wir Ihnen mehr dazu sagen.
Die Nutzung ist grundsätzlich kostenlos, da es sich um wichtige Informationen für Verbraucher handelt, die dem Umweltschutz dienen sollen. In wenigen Fällen werden Nutzungsgebühren oder Lizenzen fällig.
Bevollmächtigung
Inverkehrbringer ohne nationale Niederlassung benötigen immer häufiger einen Bevollmächtigten Vertreter (BV), der die Haftung für die Einhaltung der Gesetze gegenüber Systemen und Behörden für den Inverkehrbringer und dessen gesetzliche Pflichten übernimmt. Diese Pflicht zur Benennung eines BV geht aus den nationalen Gesetzen hervor.
Die meisten nationalen Gesetze verlangen mittlerweile einen „BV“, wenn Sie keine Niederlassung in dem Land haben. CERTIFY bietet an, im Rahmen des Full-Service den „BV“ zu stellen. Damit erhalten Sie alles aus einer Hand und können jederzeit über den Anschluss an Systeme und Behörden oder den Ausschluss von eben diesen verfügen: Lassen Sie uns einfach nur wissen, wo Sie vertreiben oder Ihren Vertrieb einstellen möchten. Für weitere Fragen zu unseren Leistungen, melden Sie sich immer gerne!
Gesetzestexte und Länderspezifisches
Leider gibt es keine zentrale Stelle, die alle Gesetze veröffentlicht. Dies ist nur der Fall in Hinblick auf die übergeordneten EU-Richtlinien. Die Gesetze können Sie nur auf den entsprechenden Webauftritten der nationalen Behörden finden.
Die Regularien und Antragstellungen in Frankreich sind so umfangreich und kompliziert wie in keinem anderen europäischen Land. Während in Deutschland nur für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte EPR-Verpflichtungen bestehen, gibt es in Frankreich derzeit 17 Produktbereiche, die unter die Herstellerverantwortung fallen und eine EPR-Registrierung benötigen – so viele wie in keinem anderen europäischen Land. Und auch für die Informations- und Kennzeichnungspflichten auf den Produkten sowie Verpackungen gibt es spezielle Anforderungen. Mehr dazu können Sie in unserem Blogbeitrag über den französichen Markt nachlesen.
In 3 Schritten zur Konformität – mit CERTIFY
Wir wissen, dass die Herstellung von Konformität in allen Ländern, in die Sie vertreiben, eine große Herausforderung darstellt. Dafür haben Sie uns! Als EPR-Experten eröffnen wir Ihnen unsere Kenntnisse über Prozesse und spezifisches Wissen, sodass Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern können.
Und nicht nur das: Auf Wunsch geben Sie alle Aufgaben an uns ab und erhalten nationale und internationale Rechtssicherheit – ohne Risiken, bei maximaler Transparenz. Wir registrieren Sie in allen Ländern und allen Bereichen und Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der sich umgehend um Ihre Anliegen kümmert und Sie über Updates informiert.
1. Analyse und Aufklärung
2. Beratung
3. Full-Service
Bei Fragen zu Ihren Pflichten, Details zu Frankreich oder unseren Leistungen, zögern Sie nicht uns jederzeit per Telefon, E-Mail oder unserem Kontaktformular zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!