Triman-Logo & „info-tri“: Kennzeichnungspflicht & Sortierhinweise in Frankreich

Frankreich Umriss mir Flaggenfarben und Triman Logo
Weltweit und insbesondere in der europäischen Union arbeiten Politiker seit Jahren daran, besseren Umweltschutz und eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen rechtlich zu etablieren. Im französischen Umweltgesetzbuch ist unter Art. L541-9-3 festgehalten, dass Produkte hinsichtlich der korrekten Entsorgungsweise gekennzeichnet werden müssen, wofür unter anderem das Triman-Logo entwickelt wurde. Dadurch werden Verbraucher in die Lage versetzt, ihren Teil zum Schutz des Ökosystems und der Gesundheit aller Menschen beizutragen. Für Sie als Inverkehrbringer, der Waren nach Frankreich einführt, bedeuten die neuen gesetzlichen Regularien neue Pflichten, die Sie zwingend befolgen müssen. Welche Auflagen sich hinsichtlich des Triman-Logos für Sie ergeben und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist das Triman-Logo?

Das Triman-Logo wurde im Jahr 2015 durch das Dekret Nr. 2014-1577 eingeführt. Das Logo teilt mit, dass das Produkt beziehungsweise die Verpackung recycelt werden kann und beide Bestandteile hierfür getrennt voneinander entsorgt werden müssen. Es dient der Information der Verbraucher und soll ihnen dabei helfen, die richtige Entsorgungsweise zu wählen: Wertstoff- oder Altpapierbehälter statt Restmüll. Als Inverkehrbringer müssen Sie das Logo und die zugehörigen Sortierhinweise, das sogenannte „info tri„, sowohl auf dem Produkt als auch der Verpackung anbringen.

Für welche Produkte und Marktakteure gilt es?

Das Triman-Logo gilt generell nur für Produkte, die in Frankreich anmeldepflichtig sind. Dazu gehören Bekleidung und Schuhe, Erzeugnisse aus bedrucktem Papier, Elektrogeräte, Verpackungen, Batterien und weitere. Die Kennzeichnungspflicht, die sich aus dem vorgenannten Dekret ergibt, betrifft ausschließlich Waren und ihre Verpackungen, die für die Verwendung in Privathaushalten hergestellt werden. Daher dürfen Sie es nicht auf Gütern verwenden, die explizit für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind.

Eine weitere Voraussetzung für das Anbringen des Triman-Logos und der Sortierhinweise ist die Recyclingfähigkeit. Sie dürfen Produkte, die nicht recycelt werden können oder nicht für die Mülltrennung vorgesehen oder geeignet sind, nicht mit dem Logo versehen. Als recyclingfähig definiert das französische Umweltgesetz in Art. L541-1-1 alle Produkte, die in Anbetracht der wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten aufbereitet oder wieder- und weiterverwendet werden können. Daher besteht für Sie eine Kennzeichnungspflicht für recyclingfähige Verpackungen, die von Privathaushalten als Endverbraucher entsorgt werden und die im Zuge der getrennten Müllsammlung einer Abfallkategorie zugeordnet werden können (gelbe Tonne, Papier oder Glas). Davon ausgenommen sind Verpackungen, die kleiner als zehn Quadratzentimeter sind und keine Gebrauchsanleitung enthalten. Wenn Sie Verpackungen dieser Größe in Umlauf bringen, müssen Sie den Verbrauchern jedoch auf elektronischem Wege Zugang zu den Trennhinweisen ermöglichen.

Neben diesen Verpackungen wirkt sich das Gesetz auch auf elektrische und elektronische Geräte, Batterien, Lampen und Photovoltaik-Module aus, sofern diese recycelbar sind. Es nimmt alle Inverkehrbringer in die Pflicht, darunter Hersteller, Importeure, Händler und Online-Händler. Der von Ihnen verwendete Vertriebsweg und der Sitz Ihres Unternehmens spielen dabei keine Rolle. Die gesetzeskonforme Kennzeichnung ist auch für Produkte verpflichtend, die bereits auf andere Weise gekennzeichnet werden müssen, zum Beispiel durch die durchgestrichene Mülltonne, die auf Elektrogeräten und Akkus zu finden ist.

Aufbau des Triman-Logos

Triman Logo

Das Triman-Logo besteht aus dem Piktogramm einer Person mit ausgestrecktem Arm, von deren Hand drei dicke Pfeile in verschiedene Richtungen weisen. Die Person repräsentiert den umweltbewussten Verbraucher, der das Produkt oder die Verpackung dem Recycling zuführt. Sie ist von einem dünnen Pfeil umgeben, der vom obersten zum untersten der drei dicken Pfeile weist und damit andeutet, dass Ressourcen wiederverwendet und in eine andere Form oder Nutzungsweise überführt werden. Er repräsentiert somit das Recycling.

Neben dem Logo befindet sich das „info tri“, also die Sortierhinweise in Form eines Balkens, der je nach Entsorgungsweise mit gelber (gelbe Tonne) oder grüner Farbe (Glas) hinterlegt wird. Die einzelnen Verpackungskomponenten, die getrennt werden können, müssen in einem farblich nicht hinterlegten Bereich durch Piktogramme und/oder Text aufgeführt und durch ein „+“-Symbol verbunden werden. Der info-tri-Balken muss darüber hinaus ein Piktogramm für das richtige Sammelbehältnis enthalten, in dem die Verpackung entsorgt werden soll. Unterhalb des Balkens können Sie weitere Hinweise in Textform angeben, indem Sie die Verbraucher zum Beispiel dazu anhalten, die Verpackungsbestandteile vor der Entsorgung zu trennen. Diese Zusatzinformation ist jedoch freiwillig.

Beispiel Info tri
Beispiel eines info-tri Sortierhinweises

Sortierhinweise und Sortierinformationen

Sie müssen das Triman-Logo und das „info tri“ seit dem 1. Januar 2022 direkt auf das Produkt oder die Verpackung aufbringen. Dabei haben Sie eine Mindestgröße von sechs Millimetern einzuhalten und dem vorgegebenen schwarz-weißen beziehungsweise farblich hinterlegten Erscheinungsbild zu folgen. Falls anders nicht möglich müssen Sie das Logo auch auf Anleitungen oder Dokumenten, die Sie gemeinsam mit dem Produkt ausliefern, abdrucken.

Wichtige Fristen

Seit dem 1. Januar 2015 müssen Sie das Triman-Logo auf recyclingfähigen Produkten und Verpackungen anbringen. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2022 auch für Elektrogeräte sowie für Batterien und deren Umverpackung. Allerdings besteht noch eine Übergangsfrist bis zum 9. September 2022, während der Sie das Logo und die Sortierhinweise auf der Webseite Ihres Online-Shops, auf der das Produkt vorgestellt wird, abbilden dürfen. Außerdem dürfen Sie bis zum 9. März 2023 Verpackungen, die vor dem 9. September 2022 produziert wurden und die noch nicht gesetzesgemäß gekennzeichnet sind, weiter vertreiben. Ab dem 9. März 2023 jedoch laufen alle Übergangsfristen aus und Ihre Produkte müssen die Kennzeichnungspflichten erfüllen.

Noch …

Tage
Die Übergangsfrist (9.9.2022) ist abgelaufen.

Bußgelder und Sanktionen: Was droht bei Nichteinhaltung?

Wenn Sie den gesetzlichen Bestimmungen nicht folgen, kann dies rechtliche Konsequenzen für Sie haben, auch wenn die Zuwiderhandlung aus Unwissenheit geschah. Art. L171-8 und Art. L173-1 des Umweltgesetzes sehen Abmahnungen durch Behörden vor, wenn Sie als Inverkehrbringer gegen Ihre Pflichten verstoßen. In der Folge können Bußgelder von bis zu 100.000 EUR oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

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Triman, info-tri & E-Commerce: Warum das Logo auch für deutsche Inverkehrbringer relevant ist

Wie Sie durch die Nennung der Branchenakteure bereits festgestellt haben, ist die Kennzeichnungspflicht auch für den deutschen Online-Handel relevant, sofern Sie Kunden in Frankreich beliefern. Das Problem für Sie als Online-Händler ist dabei, dass Sie oft nicht selbst Hersteller der Waren sind und daher keinen Einfluss auf die Produkt- und Verpackungsgestaltung nehmen können. Neben der korrekten Kennzeichnung müssen Sie darüber hinaus beachten, dass Sie Verpackungen bei dem französischen Pendant des deutschen dualen Systems anzumelden haben, bevor Sie diese in Verkehr bringen.

Noch komplizierter wird es, wenn Sie international handeln und Ihre Güter nicht nur nach Frankreich, sondern in weitere französischsprachige Länder exportieren. Da dort andere Kennzeichnungspflichten und Abfallgesetze gelten als in Frankreich, müssen Sie diese berücksichtigen und den Geltungsbereich der Sortierhinweise entsprechend kenntlich machen. Darüber hinaus werden Gesetze immer wieder geändert und angepasst, wodurch sich für Sie neue Pflichten ergeben können, die Sie nicht übersehen dürfen. Mit CERTIFY haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen die hundertprozentige Rechtskonformität Ihrer Produktkennzeichnungen garantiert und dafür sorgt, dass Ihre Produkte alle Pflichten erfüllen – egal, ob Sie direkt in Frankreich oder von Deutschland oder einem anderen Land aus verkaufen. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ein individuelles, günstiges Angebot erstellen!

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