Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) in Frankreich: Unser Navigator durch den Regularien-Dschungel

Frankreich ist einer der bedeutendsten Märkte Europas. Um Ihr Produkt auf dem französischen Markt platzieren zu können, muss dieses eine EPR-Registrierungsnummer aufweisen. Dazu kommen spezifische Kennzeichnungspflichten. Die Regularien und Antragstellungen sind dabei so umfangreich und komplex wie in keinem anderen europäischen Land. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Regularien Frankreichs sowie Antworten auf die meist gestellten Fragen zum französischen Markt. Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie eine ausführliche Beratung zu Ihren Produkt-Anforderungen? Wir unterstützen Sie gerne!

Konsumgüterhandel Frankreich: Spezifische Meldeverfahren und Regularien

Was die Erweiterte Produzentenverantwortung („Extended Producer Responsibility“, EPR ) angeht, ist Frankreich das fortgeschrittenste Land in Europa. Durch verschiedene Regularien werden Hersteller, Online-Händler und Inverkehrbringer auf verschiedene Weise gesetzlich in die Pflicht genommen, alle Konsequenzen ihres Produktes zu kompensieren, die sich negativ auf die Umwelt auswirken: Von der Verpackung bis hin zu Abfallentsorgung. Wer sich nicht korrekt registriert, riskiert Strafen. Darüber hinaus muss auch eine Informationspflicht über die Registrierungsnummer eingehalten werden.

Sie sind von EPR-Verpflichtungen in Frankreich betroffen, wenn …

  • … Sie Produkte in Frankreich herstellen.
  • … Sie Produkte nach Frankreich importieren.
  • … Sie Online-Händler mit Sitz außerhalb Frankreichs sind und nach Frankreich vertreiben.
Ausschlaggebend ist, ob das in Frankreich hergestellte oder vertriebene Produkt an Handel oder Endverbraucher (privat wie gewerblich) vertrieben wird – unabhängig davon, in welchem Land Ihre Firma sitzt.

Was das Umwelt-Reporting in Frankreich so komplex macht:

Während in Deutschland beispielsweise nur für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte EPR-Verpflichtungen bestehen, gibt es in Frankreich derzeit 17 Produktbereiche, die unter die Herstellerverantwortung fallen und eine EPR-Registrierung benötigen – so viele wie in keinem anderen europäischen Land.

Folgende Produktbereiche umfassen in Frankreich die EPR-Regularien zum heutigen Stand:

  • Heimwerker- und Gartenbedarf
    • Kategorie 1 – Werkzeuge für Maler und Anstreicher
    • Kategorie 2 – Maschinen und Geräte für Verbrennungsmotoren
    •  Kategorie 3 – Gartenbedarf und Gartenverschönerungsartikel
  • Sport- und Freizeitartikel
  • Boote für den Freizeitsport
  • Medizinische Geräte
  • Einrichtungsgegenstände (Möbel)
  • Elektrische und elektronische Ausrüstungen (WEEE)
    • Haushalt
    • Professionell
  • Verpackungen für den Haushalt
  • Spielzeug
  • Schmiermittel
  • Medikamente
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Grafische Papiere
  • Chemische Produkte
  • Bauprodukte und Baumaterialien
    • Kategorie 1 – Bauprodukte und -materialien, die hauptsächlich aus Mineralien bestehen und weder Glas, Mineralwolle noch Gips enthalten
    • Kategorie 2 – andere Bauprodukte und -materialien
  •  Tabakerzeugnisse
  • Textilien wie Bekleidung, Schuhe und Wäsche
  • Reifen
Folgende Bereiche sollen hinzukommen:
 
  • Einweg-Sanitärprodukte (ab 2024)
  • Kaugummis (ab 2024)
  • Industrieverpackungen (ab 2025)
  • Fischereibedarf (ab 2025)

Sie führen ein Produkt, auf den eines oder mehrere dieser Kategorien zutreffen, oder stellen ein solches her? Dann müssen Sie die EPR-Registrierungsnummer bei der zugehörigen Herstellerorganisationen bzw. dem jeweiligen Rücknahmesystemen beantragen. Von diesen gibt es in Frankreich mindestens eine je Produktkategorie.

Gerne nehmen unserer Frankreich-Experten von CERTIFY Ihnen alle benötigten Schritte zur Registrierung sowie die Behördengänge ab. Sprechen Sie uns gerne an, wir klären mit Ihnen Ihren Bedarf.

FAQs zum französischen Markt – Alles über die erweiterte Herstellerverantwortung

EPR-Registrierung

Die Registrierungen müssen durch Verkäufer oder Bevollmächtigte bei verschiedenen Rücknahmesystemen erfolgen. Für fast alle Bereiche der erweiterten Herstellerverantwortung gibt es in Frankreich verschiedene Systeme, zwischen denen Sie sich entscheiden müssen. Dabei decken die meisten Systeme nur einen einzigen Bereich ab. Sie müssen also Kontakt zu mehreren Systemen herstellen, wenn die Anforderungen verschiedener EPR-Bereiche auf Sie zutreffen.

An dieser Stelle kommt CERTIFY ins Spiel! Wir haben immer das richtige System und den richtigen Ansprechpartner zur Hand. Sollten Sie eine Registrierung brauchen, lassen Sie es uns wissen und wir erledigen alle Schritte für Sie.

Die Dauer von der Beantragung bis zur Genehmigung ist von System zu System unterschiedlich und auch bedingt von der aktuellen Auslastung der dortigen Mitarbeiter. In der Regel können Sie mit 1–2 Wochen rechnen, in Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen.

Ja, die gibt es. Sie sind per Gesetz im französischen Strafgesetzbuch und französischen Umweltgesetzbuch festgeschrieben. Diese Strafen können variieren und werden je nach Härte des Verstoßes und Größenordnung des Schadens berechnet.

Übrigens: Nicht nur bei fehlender Registrierung drohen Strafen, auch bei Verstößen gegen die Kennzeichnungs- und Informationspflicht.

UID bzw. IDU-Nummer: Die französische Identifikationsnummer

 Die Verpflichtung zur Führung einer eindeutigen Identifikationsnummer trat am 1. Januar 2022 in Kraft (Loi AGEC). Die IDU ist der Nachweis für den Hersteller, dass er im Register des zuständigen Rücknahmesystems registriert ist und seine Entsorgungsbeiträge bezahlt hat (Umweltgesetzbuch, Artikel L541-10 bis L541-10-17). Die IDU wurde eingeführt, um die Einhaltung der Verpflichtungen zu überwachen. IDU-Nummer ist für jede EPR-Produktgruppe spezifisch. Es gibt z.B. eine IDU für den Bereich Elektrogeräte, eine andere IDU für Verpackungen usw.

Die IDU ist ein Jahr lang gültig und muss jedes Jahr erneuert werden. Die Registrierung des Herstellers bei der Behörde SYDEREP wird ausschließlich von dem Rücknahmesystem durchgeführt. Das Rücknahmesystem stellt die IDU seinen Mitgliedern zur Verfügung, sobald die Registrierung erfolgt ist und die Gebühren bezahlt worden sind. Liegt keine gültige Nummer vor, können Strafen nach dem Umweltgesetzbuch verhängt werden und es gilt striktes Vertriebsverbot.

Sie muss in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und allen Vertragsdokumenten mit französischen Geschäftspartnern und Kunden einschließlich Rechnungen enthalten sein. Zusätzlich muss sie auf der französischen Domain der Webseite (.fr) erscheinen.

Nach erfolgter Registrierung bei dem jeweiligen System in Frankreich kann es nochmal weitere 5 Werktage bis hin zu 4 Wochen dauern, bis die IDU-Nummer kommuniziert wird.

Reparierbarkeitsindex in Frankreich

Der Reparierbarkeitsindex (Décret no 2020-1757 du 29 décembre 2020) informiert die Verbraucher mittels einer einfachen Grafik mit einer Note von 1–10, ob das Produkt mehr oder weniger leicht zu reparieren ist. Gleichzeitig stellt der Reparierbarkeitsindex einen Anreiz für die Hersteller dar, das Produktdesign so reparierbar wie möglich zu gestalten sowie Ersatzteile und Informationen darüber zur Verfügung zu stellen.

Auf diese Produktfamilien wird der Reparierbarkeitsindex aktuell angebracht:

  • Smartphones
  • Notebooks
  • Fernseher
  • Waschmaschinen mit Frontöffnung
  • Top-Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Rasenmäher
  • Hochdruckreiniger
  • Staubsauger (inkl. Staubsauger-Roboter)

Ab 2024 soll der Reparierbarkeitsindex in einen Nachhaltigkeitsindex übergehen. Bei Fragen, ob die Pflichten auf Ihre Produkte zutreffen, wie Sie die Pflichten erfüllen können und wie wir Sie dabei unterstützen können, kontaktieren Sie uns gerne!

Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten
Sie benötigen Beratung oder Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Pflichten in Frankreich, Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden? Sprechen Sie uns an!

Französische Kennzeichnungspflichten und -verbote

In Zusammenhang mit EPR-Regularien gelten für alle Produkte Kennzeichnungspflichten, die für private Haushalte bestimmt sind und unter EPR-Gesetzgebung fallen. Sie unterliegen der Verpflichtung zur Führung eines standardisierten Triman-Logos mit einer Sortieranleitung. Diese Verpflichtung gilt seit 01.01.2022 und wird sukzessive auf alle Produktgruppen erweitert.

Darüber hinaus schließt sich Frankreich per Erlass der Verordnung der europäischen Kommission an, dass Inverkehrbringer Einwegkunststoffe kennzeichnen.
Bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflichten unterstützen wir Sie gerne.

Das Triman-Logo informiert den Verbraucher, dass das Produkt oder die Verpackung sortiert oder zu einer Recyclingstelle gebracht werden muss. In Übereinstimmung mit Artikel 17 des AGEC-Gesetzes sollten neben dem Logo auch Informationen über die Sortiervorschrift (Sortierhinweise) angegeben werden.

Triman Logo

Jetzt fragen Sie sich: Wann, wo und wie muss das Triman angebracht werden? Schicken Sie uns gerne Ihre Anfrage mit Informationen zu Ihrem individuellen Fall, dann helfen wir Ihnen weiter.

Je nach EPR-Bereich sehen die Sortierhinweise für das Recycling anders aus. In jedem Fall informieren Sie den Verbraucher über die zu trennenden Materialien und die Art der Entsorgung jener. Für Verpackungsmaterialien kann das wie folgt aussehen (Beispiel):

Sortierhinweise Triman

Ja, der Erlass „Décret no 2021-1279 du 30 septembre 2021“ setzt die Kennzeichnungspflicht für bestimmte Einwegprodukte voraus. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und die ungeregelte Entsorgung zu vermeiden. Seit dem 3. Juli 2021 müssen folgende Produkte die Kennzeichnung aufweisen, dass sie bestimmte Kunststoff enthalten, sodass der Verbraucher informiert ist:

  • Damenbinden
  • Tampons und Tampon-Applikatoren
  • Feuchttücher für den Körper- und
  • Haushaltsgebrauch
  • Tabakerzeugnisse mit Filtern und Filter, die für die Verwendung mit Tabakerzeugnissen vermarktet werden
  • Getränkebecher

Der Erlass übernimmt die in der EU-Richtlinie aufgelisteten Produkte sowie die in der Durchführungsverordnung der Kommission vom 17. Dezember 2020 (sowie deren im März veröffentlichte Berichtigung) vorgesehenen Anwendungsmodalitäten. Sie gewährte eine Frist bis zum 31. Dezember 2022 für den Abverkauf der Bestände, sofern die betreffenden Produkte vor dem 3. Juli 2021 auf den Markt gebracht wurden. Das Fehlen einer Kennzeichnung steht unter Strafe.

Die zuständigen Systeme bieten in den meisten Fällen an, die Kennzeichnungen anhand von Bilddateien zu prüfen. Jedoch tun dies nicht alle und außerdem dauert eine Prüfung meist einige Wochen, je nach Umfang. Es kann also mehrere Monate dauern, bis Sie die korrekten Kennzeichnungen zur Nutzung verfügbar haben. Stattdessen bieten wir Ihnen gerne an, Ihre Designs zu prüfen. Wir verfügen über mehrere Jahre Erfahrung und bei besonders komplizierten Fällen ziehen wir kurzfristig die richtigen Ansprechpartner der Systeme zur Unterstützung heran, was für kürzere Reaktionszeiten sorgt.

Ein Verbot der Nutzung des Grünen Punktes per Gesetz sollte in Kraft treten, jedoch gingen verschiedene Institutionen rechtlich gegen diesen Entscheid vor. Der Prozess ist noch nicht beendet und der Ausgang unklar. Sobald es eine Neuerung gibt, informieren wir Sie hier, in unserem Blogbeiträgen oder im direkten Kontakt.

Nein, zum aktuellen Stand ist die Angabe der Frankreich-spezifischen Kennzeichnungen auf Produkten und Verpackungen in anderen Ländern nicht verboten. Die Absicht Frankreichs ist es sogar, dass die Kennzeichnungen als europäisches Vorbild in Zukunft Gültigkeit erlangen sollen. Daher gibt es auch die Pflicht, bei Vertrieb in andere Länder zzgl. Frankreich andere Sortierhinweise zu nutzen, die dies kenntlich machen (per Länderkürzel). Achten Sie also stets darauf, die richtigen Kennzeichnungen zu nutzen, sollten Sie in mehrere Länder nebst Frankreich vertreiben.

In 3 Schritten zur Rechtssicherheit – mit CERTIFY

Wir wissen, dass die Herstellung von Konformität in allen Ländern, in die Sie vertreiben, eine große Herausforderung darstellt. Dafür haben Sie uns! Als EPR-Experten eröffnen wir Ihnen unsere Kenntnisse über Prozesse und spezifisches Wissen, sodass Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern können.

Und nicht nur das: Auf Wunsch geben Sie alle Aufgaben an uns ab und erhalten nationale und internationale Rechtssicherheit – ohne Risiken, bei maximaler Transparenz. Wir registrieren Sie in allen Ländern und allen Bereichen und Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der sich umgehend um Ihre Anliegen kümmert und Sie über Updates informiert.

1. Analyse und Aufklärung

Im Gespräch analysieren wir Ihre individuellen Pflichten und Prioritäten, und beantworten Ihre Fragen.

2. Beratung

Bei der Planung und Umsetzung Ihrer Pflichten sind wir für Sie da.

3. Full-Service

Sie erteilen uns die Vollmacht, wir übernehmen den Rest. Das Einzige, was Sie dann noch zu tun haben, ist es, uns die Mengen zu melden. Alles Weitere erledigen wir – von der Erstregistrierung bis hin zur regelmäßigen Mengenmeldung.

Bei Fragen zu Ihren Pflichten, Details zu Frankreich oder unseren Leistungen, zögern Sie nicht uns jederzeit per Telefon, E-Mail oder unserem Kontaktformular zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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