LUCID Registrierung

Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID

Das Verpackungsgesetz ist seit 1. Januar 2019 gültig und erlegt Händlern, Herstellern und Importeuren neue Vorschriften auf. Das duale System sorgt in Deutschland für die effiziente Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen, wobei die Anmeldung beim Verpackungsregister LUCID sicherstellt, dass alle Hersteller ordnungsgemäß registriert und an diesem System beteiligt sind. Diese Systembeteiligungspflicht soll dem Vertrieb unerlaubter Verpackungen ein Ende setzen sowie Recycling und Umweltschutz fördern.

Warum muss man sich anmelden?

Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass Hersteller von Verpackungen sich bei LUCID registrieren und zum Schutz der Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen an einem oder mehreren Systemen der Kreislaufwirtschaft beteiligen müssen. Das Verpackungsregister ist öffentlich zugänglich, sodass sowohl Endverbraucher als auch Handel und Behörden unkompliziert überprüfen können, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Das Register sorgt somit für mehr Transparenz und erleichtert die Ahndung von Verstößen. Es trägt demnach auch durch Ermöglichen der Nutzung von Werkzeugen wie Abmahnungen der selbstständigen Marktregulation bei. Nicht konforme Trittbrettfahrer werden somit identifiziert und in ihrer Zahl minimiert. Zudem schafft das LUCID Verpackungsregister Rechtssicherheit, da es festhält, wer aufgrund der Registrierung mit verpackten Produkten handeln darf. Ohne die Registrierung Ihrer Produkte dürfen Sie die Verpackungen oder eingepackten Waren nicht in den Handel bringen. Bei Verstoß gegen dieses Verbot können Bußgelder verhängt werden.

Wer ist registrierungspflichtig?

Hersteller, Händler und Importeure, also alle Inverkehrbringer, die mit sogenannten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen handeln, müssen sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Systembeteiligungspflichtig sind Verpackungen, deren Zweck darin besteht, mit Waren befüllt zu werden, um diese an den Endverbraucher zu verkaufen. Als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes gelten Sie dann, wenn Sie Verpackungen erstmalig mit Produkten befüllen und mit diesen erwerbsmäßig handeln, genauso wie Händler und Importeure, die mit Produkten handeln, die noch nicht auf dem deutschen Markt bekannt sind. Das Herstellungsland ist dafür irrelevant.

Wenn Sie ein verpacktes Produkt aus dem Ausland nach Deutschland importieren, zählen Sie also als Inverkehrbringer ebenfalls zu den Herstellern und unterliegen der Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Das gilt auch dann, wenn Sie nicht die Verpackung, sondern das darin befindliche Produkt in Deutschland verkaufen wollen. Die Vertriebsmethode (online oder stationär) ist dafür ebenso unerheblich wie die Handelsstufe. Ausgenommen hiervon sind lediglich Serviceverpackungen für zubereitete Speisen, Tragetüten und Einwegbecher für Kaffee oder ähnliches. Hier ist nicht der Einzelhändler, sondern die Vorvertriebsstufe in der Pflicht.

Einen Bevollmächtigten im Sinne des VerpackG benötigen Sie, wenn Sie als ausländisches Unternehmen ohne deutsche Niederlassung Verpackungen oder verpackte Waren nach Deutschland einführen und in eigenem Namen verkaufen wollen. Der Bevollmächtigte übernimmt für die Dauer der Bevollmächtigung alle Aufgaben, die Ihnen als Firma aus dem Verpackungsgesetz entstehen, beispielsweise den Vertragsabschluss mit einem Systembeteiligungspartner, die Rücknahme von Transportverpackungen, die Mengenmeldung und weiteres. Die Registrierung bei LUCID müssen Sie jedoch auch dann eigenständig vornehmen, wenn Sie einen Bevollmächtigten einsetzen. Dabei ist zu beachten, dass Sie den Vertrag mit Ihrem gesetzlichen Vertreter zeitlich vor der Registrierung abschließen müssen.

Was wir für Sie tun können
Mit CERTIFY haben Sie einen erfahrenen und kompetenten Partner an Ihrer Seite. Wir stellen sicher, dass alle Informationen für eine gelingende LUCID-Registrierung vorliegen. Gerne beraten wir Sie ebenso zu allen Fragen rund um Ihre EPR Pflichten zu Verkaufsverpackungen, Verpackungsgesetz, ZSVR und mehr.

Was ist für die Registrierung erforderlich?

Um sich zu registrieren, müssen Sie bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Ihre Stammdaten hinterlegen. Dazu gehören der Name Ihres Unternehmens, eine E-Mail-Adresse, die verantwortliche Person und ein zuständiger Mitarbeiter. Anschließend erhalten Sie eine Registrierungsnummer und werden in das Herstellerregister eingetragen. Die Registrierungsnummer wiederum benötigen Sie, um einen Systembeteiligungsvertrag abzuschließen, wozu Sie sich durch Ihre Anmeldung verpflichtet haben.

Logo ZSVR
Was ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Bei der ZSVR handelt es sich um eine privatrechtliche Stiftung, die die Rolle der in den §§ 24-30 VerpackG vorgesehenen Zentralen Stelle erfüllt. Die Funktion der Stiftung und ihre Satzung wurden durch das Bundesumweltministerium anerkannt.

LUCID-Registrierung durch CERTIFY

Wir von CERTIFY bieten einen umfassenden Service für Händler, Hersteller und Vertreiber – deutschlandweit und international. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung, juristischen Expertise und unseren Branchenkenntnissen. Wir unterstützen Sie bei der LUCID-Registrierung, übernehmen die Anmeldung im dualen System und stellen sicher, dass alles rechtskonform und transparent abläuft.

Ein wichtiger Aspekt unserer Dienstleistungen ist auch die Unterstützung bei der korrekten Datenmeldung Ihrer Verpackungsmengen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Wir helfen Ihnen, die ordnungsgemäße Verpackungslizenzierung der im Umlauf befindlichen Verpackungsmengen zu gewährleisten.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir erstellen gern in ein individuelles Angebot für Sie.

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