Wer braucht die WEEE-Nummer?
Jeder Gewerbetreibende oder Hersteller, der Elektro- oder Elektronikgeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringt oder unter eigenem Namen vertreibt, ist nach ElektroG zur Registrierung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geräte für Endverbraucher oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt sind. Die Eigenschaft als Inverkehrbringer kann auch auf Sie zutreffen, wenn Sie Geräte aus dem Ausland importieren, um Sie zu verkaufen. Auch als ausländischer Online-Händler, der nach Deutschland verkauft, sind Sie registrierungspflichtig. Firmen ohne Niederlassung in Deutschland müssen sich einen Bevollmächtigten suchen, der für den ausländischen Inverkehrbringer die Haftung übernimmt.
Wie läuft die Registrierung ab? Zur WEEE Nummer in 6 einfachen Schritten
So erfüllen Sie als Hersteller oder Vertreiber von Elektro- oder Elektronikgeräten Ihre Registrierungspflicht:
- Die Beantragung der WEEE Nummer erfolgt auf dem Portal der stiftung ear. Hier wird unter Angabe des Vertretungsberechtigten, der Rechnungsanschrift und der Daten Ihres Unternehmens zunächst ein Benutzerkonto erstellt.
- Marke korrekt angeben: Damit Sie eine Registrierungsnummer erhalten, müssen Sie zunächst einen Registrierungsantrag einreichen. In diesem muss die Marke, die auf dem Elektro- oder Elektronikgerät sichtbar ist, mitgeteilt werden. Eine eingetragene Marke ist dafür keine zwingende Voraussetzung, Sie können auch den Firmennamen angeben; Hauptsache, die Marke ist klar erkenntlich und eindeutig auf dem Gerät erkennbar. Auch Bildmarken können dafür genutzt werden. Nicht erlaubt ist hingegen eine Typenbezeichnung oder Beschreibung des Geräts.
- Geräteart eintragen: Zusätzlich geben Sie an, um welche Geräteart es sich handelt. Die 17 Gerätearten sind in 6 Kategorien aufgegliedert: Wärmeüberträger, Bildschirme, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es ist dabei nicht immer auf den ersten Blick klar, zu welcher Geräteart ein Elektrogerät gehört. Auf der Seite der stiftung ear finden Sie Beispiele und Kriterien. - Garantienachweis erbringen: Wenn Sie Produkte an private Endverbraucher verkaufen, benötigen Sie für die Registrierung außerdem einen Nachweis über eine insolvenzsichere Garantie. Hierfür können Sie sich dem kollektiven Garantiesystem von Certify anschließen. Das geht am schnellsten mit unserem Garantierechner!
- Handeln Sie hingegen mit Geräten, die ausschließlich als B2B-Geräte vorkommen, müssen Sie dies glaubhaft machen und ein individuell erstelltes Rücknahmekonzept erstellen – auch hier stehen Ihnen die Kenntnisse von Certify zur Verfügung.
- Nun ist der Registrierungsantrag abgeschlossen und wird von der stiftung bearbeitet.
Wie lange dauert die initiale Registrierung?
Je nachdem, wie gut Sie vorbereitet sind, kann die eigentliche Registrierung zwischen wenigen Minuten und einigen Stunden dauern. Für die Registrierungsanträge gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet, sodass Sie bei einem entsprechend hohen Aufkommen mehr Geduld brauchen. Je nach Auslastung kann die Bearbeitung zwischen 4 und 12 Wochen dauern. Wurde in dem Antrag ein Fehler gemacht, verlängert sich die Wartezeit nochmal um bis zu 6 Wochen, bis es zu einer erneuten Bearbeitung durch die stiftung ear kommt. Daher sind eine gute Vorbereitung und fehlerfreie Beantragung wichtig, um den Vertrieb schnell aufnehmen oder fortsetzen zu können.
Welche Fristen gibt es?
Eine Frist im engeren Sinne, um die WEEE-Nummer zu beantragen, gibt es nicht. Es gilt aber striktes Vertriebsverbot, wenn Ihnen die Nummer noch nicht vorliegt. Das Verbot gilt auch während des Bearbeitungszeitraums durch die stiftung ear.
Welche Sanktionen und Bußgelder können verhängt werden?
Wenn Sie mit Elektro- oder Elektronikgeräten handeln, ohne ordnungsgemäß die WEEE-Nummer zu beantragen, kann nach dem ElektroG eine Abmahnung oder auch Anzeige durch Wettbewerber und andere Geschädigte erfolgen. Die zuständige Behörde hierfür ist das Umweltbundesamt. Damit verbundene Sanktionen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Schadensersatzforderungen, eine Gewinnabschöpfung oder ein Betriebsverbot möglich. Daher ist es wichtig, dass Sie die WEEE-Nummer beantragen und auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen achten. In jedem Fall wird Ihnen ein Vertriebsverbot auferlegt, welches so lange gilt, bis Sie die erfolgreiche WEEE-Registrierung nachweisen können.
Wenn Sie Ihre WEEE-Nummer haben, beachten Sie folgendes:
Um Mahngebühren zu verhindern, empfiehlt CERTIFY, der stiftung ear das SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sodass die jährlich erhobenen Prüfgebühren automatisch gezahlt werden und Sie nicht in Verzug gelangen.
Mengenmeldungen müssen unbedingt regelmäßig abgegeben und Mitteilungsfristen eingehalten werden. Wenn Sie dieser Forderung der stiftung ear nicht nachkommen, drohen Ihnen ebenfalls Sanktionen.
Fazit
Die Beantragung einer WEEE-Nummer ist für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland unumgänglich, um den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG zu entsprechen. Durch eine sorgfältige und korrekte Registrierung vermeiden Sie nicht nur erhebliche Bußgelder und Vertriebsverbote, sondern gewährleisten auch die rechtskonforme Vermarktung Ihrer Produkte. Um den Prozess effizient zu gestalten und Verzögerungen zu vermeiden, ist eine gründliche Vorbereitung essenziell. Ob als Berater oder Dienstleister unterstützt CERTIFY Sie gerne dabei, Ihre Pflichten zu erfüllen und Ihre WEEE-Registrierungsnummer schnell und unkompliziert zu erhalten.